Osttiroler Superhost – Investition in die Gastgeber:innen der Zukunft

Hotellerie
Osttiroler Superhost – Investition in die Gastgeber:innen der Zukunft
Marketing Destination Hotellerie Gastronomie Verkauf
BSc. Stephan Raffeiner
Berater
Südtirol, Italien
stephan.raffeiner@kohl-partner.it+43 664 4669659Zum Autor© Adobe Stock
Eine neue Europäische Richtlinie rückt das Thema Inklusion durch Barrierefreiheit in der digitalen Welt verstärkt in den Fokus und verpflichtet private Unternehmen zur Umsetzung.
Website-EntwicklerInnen stehen vor der Herausforderung, alle zukünftigen Projekte und digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, was nicht nur die Zugänglichkeit verbessert, sondern auch Vorteile wie eine erweiterte Zielgruppe und bessere Suchmaschinenoptimierung mit sich bringt.
Hotel- und Tourismusbetriebe, welche mehr als 10 MitarbeiterInnen beschäftigen und eine Jahresbilanzsumme von über 2 Mio. Euro aufweisen, sollten sich mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen.
Online-Plattformen (z.B. Buchungssysteme, Webseiten, Apps) müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Für physische Dienstleistungen und Selbstbedienungsterminals (Check-in, Zahlung, Feedback) gelten Übergangsfristen.
Um eine umfassend barrierefreie Webseite gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 AA zu erstellen, sind mehrere wichtige Schritte erforderlich, welche im Selbsttest mit WCAG-Checklisten und kostenfreien Analyse-Tools wie z.B. wave.webaim.org durchgeführt werden können. Ansonsten ist es zielführend ein Unternehmen (Ihre Webagentur, Experten für Barrierefreiheit oder Rechtsbeistand) damit zu beauftragen die Website auf Barrierefreiheit zu prüfen und technische Verbesserungen umzusetzen.
Darüber hinaus sollte eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden, in der die Maßnahmen zur Gewährleistung der Zugänglichkeit der Webseite beschrieben werden.
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) bietet hierfür eine Text-Vorlage: www.wko.at/internetrecht/barrierefreiheitsgesetz-e-commerce.
Schließlich sollte eine Feedback-Möglichkeit für Nutzer angeboten werden, um Barrieren zu melden und kontinuierliche Verbesserungen der Barrierefreiheit zu fördern.
Accessibility-Plugins von externen Tool-Anbietern können die Barrierefreiheit von Webseiten verbessern und die Benutzerfreundlichkeit erhöhen. Allerdings sind sie oft nicht in der Lage, komplexe Barrierefreiheitsprobleme zu beheben und können die Webseiten-Performance beeinträchtigen. Sie sollten nicht als alleinige Lösung gesehen werden. Es ist ratsam, teure Drittanbieter-Plugins zu vermeiden, da sie eher Symptome als Ursachen angehen und DSGVO-Probleme verursachen können. Eine ganzheitliche Herangehensweise an die Barrierefreiheit ist entscheidend.
Sehen Sie es als Chance und nutzen Sie jetzt den Zeitpunkt, Ihre Website wieder gründlich zu überarbeiten und auf den neuesten Stand zu bringen. Das schafft einen Wettbewerbsvorteil und zeigt Ihr Engagement für Inklusion und Gleichberechtigung.
Investieren Sie in die digitale Zukunft um sowohl Innovation als auch Rechtssicherheit zu gewährleisten. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, juristische Beratung einzuholen.
Wir unterstützen Sie gerne bei den nächsten Schritten!
Disclaimer:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die in diesem Beitrag zur Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich, ersetzen keine juristische Beratung und stellen keine Rechtsauskunft dar.